Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und innerhalb unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande sofern solche erteilt wird. Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Mündliche Abmachungen, Nebenarbeiten sowie Vertragsänderungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen behandelt und als solche anerkannt. Vor Durchführung unserer Reinigungs- und Versiegelungsdienstleistungen muss der
Kunde eine Auftragsbestätigung unterschreiben. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung. Terminvereinbarungen werden im Einverständnis von Kunde und Anbieter getroffen.
Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen besteht bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens zwei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird. Sofern kein
erkennbarer Grund für eine Nichteinhaltung des Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des ausgemachten Preises, jedoch mindestens von 80,00€ in Rechnung
stellen bzw. geltend machen. Wird die Versendung von Reinigungsmaschinen und -geräten ins Ausland notwendig, so hat die Organisation und Bezahlung durch den Auftraggeber zu erfolgen. Dabei
wird eine maximale Versandzeit von je einer Woche (7 Tage) für den Hin- und Rücktransport, durch den Auftragnehmer getragen. Jeder weitere angebrochene Transporttag wird mit 500 €, wegen
Verdienstausfall, in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer hat auch das Transportrisiko zu tragen und anzusichern.
Unsere Preise verstehen sich rein Netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern eine Lieferfrist vereinbart wird, beginnt diese im Zweifel mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber, frühestens jedoch wenn alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Obliegen erfüllt hat. Die Gefahr für die Ware geht nach Aufgabe zum Versand auf den Auftraggeber über.
Die Zahlungen haben in Vorkasse oder unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug und Skonto zu erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dienstleistungsaufträge mit einem Brutto- Auftragsvolumen über 600€ sind mit 50% im Voraus oder bei Dienstleistungsbeginn fällig.
Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Beanstandungen des Auftragsgebers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art
begründen kein Leistungsverweigerungsrecht. Die Aufrechnung durch den Auftragsgeber ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von
Pfandrechten durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes, wobei dies nur für Kaufleute gilt.
Wir behalten uns bei allen unseren Leistungen bzw. Lieferungen das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund und einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen vor.